Hier die eine Kleinigkeit, da die andere laufende Ausgabe – Geld kann man immer sehr schnell ausgeben. Helfen Sie uns. Über eine Spende freuen wir uns immer. Auf diesem Weg unterstützen Sie am flexibelsten unser Projekt. Andere Wege zur Unterstützung unserer Arbeit finden Sie auf den parallelen Webseiten.
Spenden per Überweisung
Unsere Bankverbindung lautet wie folgt:
Hundewald Doghausen e.V.
IBAN: DE64 4416 0014 01366 661 00
BIC: GENODEM1DOR
Dortmunder Volksbank
Selbstverständlich können wir auch eine Spendenbescheinigung ausstellen, so dass die Spende wegen der vom Finanzamt anerkannten Gemeinnützigkeit auch abgesetzt werden kann. Bitte senden Sie uns dazu per Email oder auf dem Postweg Ihre Daten sowie zur schnelleren Zuordnung bitte auch noch einmal die Spendenhöhe und den Tag der Überweisung zu. Wir erstellen schnellstmöglich die Bescheinigung. DANKE!
Online spenden mit PayPal
Sie nutzen PayPal und möchten uns direkt online etwas spenden? Dann können Sie gern den Spendenbutton hier nutzen.
Auch hier können wir gern eine Spendenbescheinigung ausstellen, wenden Sie sich dazu bitte auch an uns.
Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)
Vielen Dank für Ihre finanzielle Unterstützung. Vergessen Sie bitte nicht, uns Ihre weiteren Daten per Mail oder Kontaktformular mitzuteilen, damit Sie Ihre Spendenquittung rechtzeitig erhalten.
Wozu benötige ich eine Spendenquittung?
Die Spendenbescheinigung benötigen Sie für Ihre Steuererklärung. Damit können Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen. Spenden werden als Sonderausgaben anerkannt und mindern Ihre Einkommensteuer.
Aber Achtung, nicht jede Spende kann von der Steuer abgesetzt werden. Steuerlich geltend machen können Sie nur Spenden zur Förderung gemeinnütziger und steuerbegünstigter Zwecke.
Z.b. Spenden an einen gemeinnützigen Verein, wie den Hundewald Doghausen e. V. . Als Privatperson können Sie bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke als Spenden geltend machen.
Der Hundewald Doghausen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, Spenden an uns sind deshalb gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig.
Was ist ein vereinfachter Spendennachweis ohne Zuwendungsbestätigung?
Für Spenden ab dem 01.01.2020 gibt es die Möglichkeit, eines vereinfachten Spendennachweis: Jede einzelne Spende mit einer Höhe bis zu 300 Euro kann ohne Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist neben der Buchungsbestätigung ihres Kreditinstituts (Kontoauszug) zusätzlich der Freistellungstext vom Hundewald Doghausen e.V. vorzulegen. Hierfür können Sie den Einzahlungsbeleg des Überweisungsträgers Ihrer Spende verwenden oder den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis hier downloaden:
Spendenbescheinigung anfordern
Füllen Sie einfach das folgende Formular aus, wenn Sie bereits etwas gespendet haben und eine Bescheinigung benötigen. Alternativ können Sie uns auch anrufen, schreiben oder einfach persönlich ansprechen.